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16.Juni 1998:
Gendatei, Schleierfahndung, Behördenfalle
Bundestag verabschiedet sich mit Grundrechtseingriffen
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag drei Gesetze verabschiedet, die erneut im Interesse der
Sicherheitsbehörden tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, ohne hinreichende Schranken
vorzusehen:
- Bei schweren Sexual- oder sonstigen Gewaltverbrechen dürfen künftig DNA-Identifizierungsmuster erstellt,
gespeichert und zur Aufklärung von Straftaten verwendet werden; selbst Personen, die früher verurteilt wurden und
möglicherweise ihre Strafe schon verbüßt haben, können im nachhinein Körperzellen entnommen werden.
- Der Bundesgrenzschutz kann künftig - auch außerhalb des Grenzgebietes - in Zügen und Bahnhöfen
ohne Anlaß Personen kontrollieren und das Gepäck inspizieren, wenn die Beamten der Auffassung sind, die Reisewege
könnten zur unerlaubten Einreise genutzt werden; auf Flughäfen entfällt sogar diese Einschränkung.
- Wer Sozialleistungen erhält, muß künftig damit rechnen, daß Aufenthalt und Vorsprachetermin in der
Behörde (Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Krankenver-sicherung) den Sicherheitsbehörden mitgeteilt werden;
eine Einschränkung etwa auf die Fälle, in denen ein Haftbefehl vorliegt, gibt es nicht.
Die Bedenken der Datenschutzbeauftragten wurden nur unzureichend berücksichtigt, oder sie wurden - wie im letzten Fall -
gar nicht erst gehört:
Garstka:
"Ich fordere den Bundesrat auf, in seiner endgültigen Beschlußfassung den rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung
zu tragen und die Eingriffe auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Die berechtigte Empörung
über aktuelle Straftaten darf nicht dazu führen, daß Grundrechte weit über den angemessenen Umfang
hinaus eingeschränkt werden."
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