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Vorlage zur Bundespressekonferenz am 14.1.1998

Widerstand von Datenschutzbeauftragten gegen den Lauschangriff

Datenschutzbeauftragte aus den Bundesländern* üben Kritik an der von den Innen- und Rechtspolitikern der Koalition und der SPD geplanten Einführung des Großen Lauschangriffs.

Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit, die Kriminalität effektiv zu bekämpfen, besteht keine Rechtfertigung zum Abhören von Wohnungen bei der Strafverfolgung. Schon in den vergangenen Jahren sind die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse systematisch verschärft worden, ohne daß dies zu einer maßgeblichen Steigerung der Aufklärungsquote geführt hätte. Auch die Einführung des Lauschangriffs wird daran nichts ändern.

Damit wird vielmehr auch der letzte unantastbare Bereich der Privatsphäre der heimlichen Ausforschung preisgegeben. Wenn die Bürger und Bürgerinnen nicht mehr sicher sein können, ob sie in ihrer Wohnung unbelauscht sind, führt dies zu einer Verunsicherung über die Reichweite ihrer Grundrechte und zu einer Verringerung der freien Lebensgestaltung. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, der Lauschangriff ließe sich auf "Gangsterwohnungen" begrenzen. Von Ermittlungsverfahren sind ausschließlich Tatverdächtige betroffen, die nach der Menschenrechtskonvention als unschuldig zu gelten haben. Beim Lauschangriff ist es unvermeidlich, daß auch Unverdächtige mit abgehört werden - darunter z.B. alle Personen des Umfeldes des Betroffenen, wie Familienangehörige, Bekannte, Kollegen und Kolleginnen.

Auch technisch ist der Lauschangriff fragwürdig. Die "Gangster", die erfaßt werden sollen, werden sich mit Ortungs- und Störungstechnik wehren. Übrig bleiben die, die sich keiner Schuld bewußt sind, und Kontaktpersonen, die das Abhören überhaupt nicht ins Kalkül ziehen.

Der Rechtsstaat muß sich Grenzen setzen, sonst verliert er sein Gesicht. Die Abgeordneten des Bundestages und die Landesregierungen müssen sich im klaren sein, daß damit ein fundamentaler Grundwert unserer Gesellschaft aufgegeben wird.

Die geplanten Einschränkungen wie Abhörverbote für Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete sind vollkommen unzureichend. Abhörverbote müssen für alle zeugnisverweigerungsberechtigten Personen, wie für Ärzte, Psychologen und Rechtsanwälte, gelten. Zudem sind die geplanten Einschränkungen realitätsfremd. Weil die technischen Mittel zum Abhören grundsätzlich ortsgebunden eingesetzt werden, kann ein Abhörverbot für bestimmte Personen nicht ausreichend umgesetzt werden.

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* Die Erklärung wird unterstützt von den Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Redaktion: Berliner Datenschutzbeauftragter, Pallasstr. 25, 10781 Berlin

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Zuletzt geändert:
am 14.01.98
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