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8. Januar 1998

Garstka: Einigung über den Lauschangriff -

Schlag gegen den Rechtsstaat

"Damit wird auch der letzte unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung zum heimlichen Abhören freigegeben", kommentiert der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, die Einigung der Innen- und Rechtspolitiker der Koalition und der SPD.

Wenn man überhaupt soweit in die Privatsphäre eindringen will, müssen dem ganz enge Grenzen gesetzt werden. Garstka: "Die geplanten Abhörverbote für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sind zwar eine Abmilderung des Eingriffes, aber vollkommen unzureichend. Abhörverbote müssen für alle zeugnisverweigerungsberechtigten Personen und die Personen gelten, die einer besonderen Geheimhaltung unterliegen, wie z.B. Ärzte, Psychologen und Rechtsanwälte. Auch die Aufweichung der Verwertungsverbote für bestimmte Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, Ärzte und Mitglieder von Drogenberatungsstellen, ist nicht akzeptabel. Hier muß nachgebessert werden."

Garstka warnt vor der Einführung dieser Maßnahme. "Wenn die Bürger sich nicht mehr sicher sind, ob sie in ihren Wohnungen unbelauscht leben können, wird dies zu einer Verunsicherung führen. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, daß sich der Große Lauschangriff auf 'Gangsterwoh-nungen' begrenzen lassen wird. Im Ermittlungsverfahren handelt es sich ausschließlich um Tatverdächtige, bei denen noch nicht feststeht, ob sie sich strafbar gemacht haben. Es ist unvermeidlich, daß auch Unschuldige abgehört werden und natürlich alle Personen ihres Umfeldes - Familie, Freunde, Kollegen.

Auch technisch ist der Große Lauschangriff fragwürdig. Die Schwerstkriminellen, die erfaßt wer-den sollen, werden sich mit Ortungs- und Störtechnik wehren. Wer bleibt übrig? Die, die sich keiner Schuld bewußt sind. Diese Maßnahme kann jeden treffen.

Der Rechtsstaat muß sich Grenzen setzen, sonst verliert er sein Gesicht. Alle Beteiligten müssen sich bei ihrer Entscheidung im klaren sein, daß damit ein fundamentaler Grundwert unserer Gesellschaftsordnung aufgegeben wird."

Garstka: "Ich werde den Senat auffordern, der Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zuzustimmen."

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Zuletzt geändert:
am 09.01.98
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