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14. November 1997

20 Jahre Datenschutzaufsicht im Düsseldorfer Kreis

Datenschutz im privaten Bereich stärken

Anläßlich der Herbstsitzung des "Düsseldorfer Kreises" am 13. und 14. November 1997 teilt der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, folgendes mit:

"Der "Düsseldorfer Kreis" kann in diesem Jahr auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Im Herbst 1977 waren die Vertreter der obersten Aufsichtsbehörden, die für den Datenschutz in der Privatwirtschaft zuständig sind, zum ersten Mal in Düsseldorf zusammengekommen, um eine "möglichst einheitliche" Anwendung des soeben verabschiedeten ersten Bundesdatenschutzgesetzes sicherzustellen. Seit 1977 fanden inzwischen 51 Sitzungen statt.

Die behandelten Themenbereiche haben sich stark verlagert: Ging es in den Anfangsjahren um die Auslegung grundlegender Begriffe des Bundesdatenschutzgesetzes, so bestimmen heute das moderne Technikrecht und die europäische Rechtsangleichung die Tagesordnung: Telekommunikationsdienste, CD-ROM, Internet, Chipkartenanwendungen sind neben die "klassischen" Themen wie Rechenzentren, Auskunfteien oder Adressenhandel getreten. Angesichts der notwendigen Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie steht der Datenschutz im privaten Bereich vor einer grundlegenden Umwälzung. Wurde bisher die Privatwirtschaft vorrangig beraten und im Einzelfall auf die Einhaltung der Datenschutzgesetzekontrolliert, so wird künftig die anlaßunabhängige Datenschutzkontrolle "wirksame Einwirkungsbefugnisse" erhalten. Die von Teilen der Wirtschaft in der Vergangenheit oft geübte Hinhaltepraxis kann in der Zeit einer sich rasant verändernden Informationsgesellschaft nicht mehr hingenommen werden. Die Aufsichtsbehörden werden weiterhin ihrem Beratungsauftrag nachkommen. Doch damit nicht genug: Angesichts festzustellender teilweise aggressiver Methoden bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts müssen künftig verstärkt für Datenschutzverweigerer spürbare Sanktionen erlassen werden.

Damit der Datenschutz in einer immer mehr computerisierten Wirtschaft nicht unter die Räder kommt, benötigen die Aufsichtsbehörden die Unterstützung der Politik durch angemessene Ausstattung und durch dem technischen Standard angepaßte, moderne Gesetze. Noch innerhalb eines Jahres muß vom Bundestag ein runderneuertes Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet werden: Nur mit einem modernen Datenschutz können die Bürgerinnen und Bürger vor dem uneingeschränkten informationellen Zugriff durch Banken, Versicherungen, Direktvermarkter, Auskunfteien, Teledienstunternehmer, Adressenhändler und Medienanbieter geschützt werden. Aktueller als die Bedrohung vor dem 'Big Brother' Staat sind die Rundumerfassung und die Manipulation der Menschen durch elektronisch hoch-
gerüstete Wirtschaftsunternehmen."

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Zuletzt geändert:
am 14.11.97

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