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14. November 1997
20 Jahre Datenschutzaufsicht im Düsseldorfer Kreis
Datenschutz im privaten Bereich stärken
Anläßlich der Herbstsitzung des "Düsseldorfer
Kreises" am 13. und 14. November 1997 teilt der Berliner
Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, folgendes
mit:
"Der "Düsseldorfer Kreis" kann in diesem
Jahr auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Im
Herbst 1977 waren die Vertreter der obersten Aufsichtsbehörden,
die für den Datenschutz in der Privatwirtschaft zuständig
sind, zum ersten Mal in Düsseldorf zusammengekommen, um eine
"möglichst einheitliche" Anwendung des soeben verabschiedeten
ersten Bundesdatenschutzgesetzes sicherzustellen. Seit 1977 fanden
inzwischen 51 Sitzungen statt.
Die behandelten Themenbereiche haben sich stark verlagert: Ging
es in den Anfangsjahren um die Auslegung grundlegender Begriffe
des Bundesdatenschutzgesetzes, so bestimmen heute das moderne
Technikrecht und die europäische Rechtsangleichung die Tagesordnung:
Telekommunikationsdienste, CD-ROM, Internet, Chipkartenanwendungen
sind neben die "klassischen" Themen wie Rechenzentren,
Auskunfteien oder Adressenhandel getreten. Angesichts der notwendigen
Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie steht der
Datenschutz im privaten Bereich vor einer grundlegenden Umwälzung.
Wurde bisher die Privatwirtschaft vorrangig beraten und im Einzelfall
auf die Einhaltung der Datenschutzgesetzekontrolliert, so wird
künftig die anlaßunabhängige Datenschutzkontrolle
"wirksame Einwirkungsbefugnisse" erhalten. Die von Teilen
der Wirtschaft in der Vergangenheit oft geübte Hinhaltepraxis
kann in der Zeit einer sich rasant verändernden Informationsgesellschaft
nicht mehr hingenommen werden. Die Aufsichtsbehörden werden
weiterhin ihrem Beratungsauftrag nachkommen. Doch damit nicht
genug: Angesichts festzustellender teilweise aggressiver Methoden
bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts müssen
künftig verstärkt für Datenschutzverweigerer spürbare
Sanktionen erlassen werden.
Damit der Datenschutz in einer immer mehr computerisierten Wirtschaft
nicht unter die Räder kommt, benötigen die Aufsichtsbehörden
die Unterstützung der Politik durch angemessene Ausstattung
und durch dem technischen Standard angepaßte, moderne Gesetze.
Noch innerhalb eines Jahres muß vom Bundestag ein runderneuertes
Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet werden: Nur mit einem modernen
Datenschutz können die Bürgerinnen und Bürger vor
dem uneingeschränkten informationellen Zugriff durch Banken,
Versicherungen, Direktvermarkter, Auskunfteien, Teledienstunternehmer,
Adressenhändler und Medienanbieter geschützt werden.
Aktueller als die Bedrohung vor dem 'Big Brother' Staat sind die
Rundumerfassung und die Manipulation der Menschen durch elektronisch
hoch-
gerüstete Wirtschaftsunternehmen."
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