1. August 1997
Verbesserter Datenschutz bei Multimedia
Heute treten gleichzeitig das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz
des Bundes und der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder
in Kraft. Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen
Garstka, weist darauf hin, daß damit die Rechtsstellung
des einzelnen Nutzers neuer Multimedia-Dienste entscheidend verbessert
wird.
Garstka begrüßt, daß zum ersten Mal ein Bundesgesetz
den Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenarmut für die
Anbieter von Online-Diensten und Internet-Zugängen festlegt.
Die bisher übliche und weit verbreitete Registrierung des
Nutzerverhaltens auf der Datenautobahn wird damit endgültig
rechtswidrig. Die Anbieter von Multimedia-Diensten werden überdies
verpflichtet, auch die anonyme Inanspruchnahme und Bezahlung von
Informationsdiensten als Option anzubieten, soweit dies technisch
möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Garstka: "Wer
auf dem virtuellen Marktplatz einkauft, muß sich ebensowenig
identifizieren und registrieren lassen wie auf einem Wochenmarkt."
Soweit personenbezogene Daten unbedingt erhoben werden müssen,
dürfen sie nur mit Einwilligung des Nutzers für andere
Zwecke, z.B. für Werbung, verwendet werden. Der Anbieter
darf die Erbringung neuer Multimedia-Dienste nicht davon abhängig
machen, daß der Nutzer in eine solche Zweckentfremdung einwilligt.
Die Nutzer müssen überdies ausführlich über
den Umgang mit ihren Daten aufgeklärt werden.
Auch die neuen digitalen Fernsehangebote (pay per view) müssen
so gestaltet werden, daß das individuelle Nutzungsprofil
des Zuschauers nicht registriert wird. Ob die sogenannte "d-box",
die gegenwärtig schon als Decoder angeboten wird, den Vorgaben
des Mediendienste-Staatsvertrags entspricht, ist zweifelhaft.
Garstka: "Die datenschutzrechtlichen Probleme Neuer Medien
können nicht mit nationaler Gesetzgebung gelöst werden.
Die jetzt in Kraft getretenen Regelungen werden aber auch das
Verhalten internationaler Online-Diensteanbieter beeinflussen,
die ihren Marktanteil auf dem deutschen und europäischen
Markt vergrößern wollen. Die deutsche Gesetzgebung
wird auch von ausländischen Datenschutzexperten als vorbildlich
bezeichnet. Ich fordere die Nutzer auf, bei der Auswahl ihrer
Diensteanbieter darauf zu achten, daß zumindest die neuen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten und auch darüber
hinaus datenschutzfreundliche Nutzungsmöglichkeiten eröffnet
werden."
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