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1. August 1997

Verbesserter Datenschutz bei Multimedia

Heute treten gleichzeitig das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz des Bundes und der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder in Kraft. Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, weist darauf hin, daß damit die Rechtsstellung des einzelnen Nutzers neuer Multimedia-Dienste entscheidend verbessert wird.

Garstka begrüßt, daß zum ersten Mal ein Bundesgesetz den Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenarmut für die Anbieter von Online-Diensten und Internet-Zugängen festlegt. Die bisher übliche und weit verbreitete Registrierung des Nutzerverhaltens auf der Datenautobahn wird damit endgültig rechtswidrig. Die Anbieter von Multimedia-Diensten werden überdies verpflichtet, auch die anonyme Inanspruchnahme und Bezahlung von Informationsdiensten als Option anzubieten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Garstka: "Wer auf dem virtuellen Marktplatz einkauft, muß sich ebensowenig identifizieren und registrieren lassen wie auf einem Wochenmarkt."

Soweit personenbezogene Daten unbedingt erhoben werden müssen, dürfen sie nur mit Einwilligung des Nutzers für andere Zwecke, z.B. für Werbung, verwendet werden. Der Anbieter darf die Erbringung neuer Multimedia-Dienste nicht davon abhängig machen, daß der Nutzer in eine solche Zweckentfremdung einwilligt. Die Nutzer müssen überdies ausführlich über den Umgang mit ihren Daten aufgeklärt werden.

Auch die neuen digitalen Fernsehangebote (pay per view) müssen so gestaltet werden, daß das individuelle Nutzungsprofil des Zuschauers nicht registriert wird. Ob die sogenannte "d-box", die gegenwärtig schon als Decoder angeboten wird, den Vorgaben des Mediendienste-Staatsvertrags entspricht, ist zweifelhaft.

Garstka: "Die datenschutzrechtlichen Probleme Neuer Medien können nicht mit nationaler Gesetzgebung gelöst werden. Die jetzt in Kraft getretenen Regelungen werden aber auch das Verhalten internationaler Online-Diensteanbieter beeinflussen, die ihren Marktanteil auf dem deutschen und europäischen Markt vergrößern wollen. Die deutsche Gesetzgebung wird auch von ausländischen Datenschutzexperten als vorbildlich bezeichnet. Ich fordere die Nutzer auf, bei der Auswahl ihrer Diensteanbieter darauf zu achten, daß zumindest die neuen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten und auch darüber hinaus datenschutzfreundliche Nutzungsmöglichkeiten eröffnet werden."

Zuletzt geändert:
am 1.08.97

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