Aktuelles
Homepage

Wir über Uns
Berlin
National
Europäische Union
International
Recht
T.O Maßnahmen
Aktuelles
Kontrolle
Materialien
Service
Themen

19. Juni 1996

Garstka: Lauschangriff gibt ein fundamentales Grundrecht auf

"Damit wird auch der letzte unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung zum heimlichen Abhören freigegeben", kommentiert der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, den Beschluß des Bundeskabinetts zum Großen Lauschangriff.

"Damit wird es keinen Raum mehr geben, in den sich die Menschen unbeobachtet zurückziehen können. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, daß sich der Große Lauschangriff auf Schwerstkriminelle begrenzen lassen wird. Bei Ermittlungsverfahren ist es unvermeidlich, daß auch Unschuldige abgehört werden und natürlich alle Personen ihres Umfeldes - Familie, Freunde, Kollegen, Anwälte.

Auch technisch ist der Große Lauschangriff fragwürdig. Die Schwerstkriminellen, die erfaßt werden sollen, werden sich mit Ortungs- und Störtechnik wehren. Wer bleibt übrig? Die, die sich keiner Schuld bewußt sind. Diese Maßnahme kann jeden treffen.

Der Rechtsstaat muß sich Grenzen setzen, sonst verliert er sein Gesicht. Alle Beteiligten müssen sich bei ihrer Entscheidung im klaren sein, daß damit ein fundamentaler Grundwert unserer Gesellschaftsordnung aufgegeben wird."

Garstka hält es für leichtfertig, daß ein derart erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ausgerechnet zugelassen werden soll, nachdem das BKA im vergangenen Jahr keinen Anstieg der organisierten Kriminalität festgestellt hat und ohne daß die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Erfolgskontrolle erst vor kurzem zugelassener, weitreichender Ermittlungsmethoden (wie verdeckte Ermittler, Rasterfahndung und heimliches Abhören und Filmen außerhalb von Wohnungen) erfolgt ist.

Garstka: "Ich werde den Senat auffordern, der Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zuzustimmen."

Zuletzt geändert:
am 02.02.97

mail to webmaster