21. März 1996
Jahresbericht 1995 Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, stellte heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 1995 vor. Seit dem 1. August 1995 wird auch die Datenschutzkontrolle für den privaten Bereich vom Berliner Datenschutzbeauftragten wahrgenommen. Der Bericht enthält daher erstmals auch ein Kapitel über die Prüfungen bei Unternehmen (Ziff. 6). Neben den Schwerpunktthemen
enthält der Bericht 103 Einzelbeiträge zur Gesetzgebung, zu Verwaltungsvorschriften, Bürgerbeschwerden und Überprüfungen von Amts wegen zu den einzelnen Geschäftsbereichen des Senats und bei Unternehmen. Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr war die neue Bahncard (S. 20), die auch mit Kreditkartenfunktion oder als Guthabenkarte angeboten wird. 1995 beschwerten sich viele Bahncard-Kunden, die auf dem Antrag u.a. Angaben über ihr Einkommen machen mußten, auch wenn sie nur eine "Bahncard-pur" haben wollten. Nach Verhandlungen mit der BahnAG und der CitiBank, die gemeinsam für das Projekt verantwortlich sind, wurden neue Formulare erstellt, die Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Varianten der Bahncard vorsehen. Überflüssige Fragen - insbesondere bei der "Bahncard-pur" - wurden gestrichen. Auf den auf der Rückseite der Formulare abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nunmehr das Bahncard-Verfahren besser dargestellt und für die Kunden transparenter. Für die Verarbeitung der Antragsdaten in den USA wurde vertraglich abgesichert, daß der Standard des Bundesdatenschutzgesetzes gilt. Hierzu werden auch Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Die Nutzung der Daten der Bahncard-Kunden wurde vertraglich beschränkt. Die Daten der Kunden, die nur eine "Bahncard-pur" haben, dürfen von der CitiBank weder in Deutschland noch in den USA für Marketing-Zwecke genutzt werden.
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Der Bericht befaßt sich ausführlich mit den immer mehr
verbreiteten Computern in der Brieftasche, den Chipkarten
(S. 23). Zwei Anwendungsbereiche sind von besonderer
Bedeutung: Chipkarten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
und Gesundheits- und Patienten-Chipkarten. Hier müssen umfassende
Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um unberechtigte Zugriffe,
Nutzungen und Manipulationen auszuschließen. Dies muß
bereits bei der Herstellung und beim Versand der Chipkarten einsetzen.
Wegen der besonderen Schutzwürdigkeit medizinischer Daten
muß die freie Entscheidung der Patienten zum Inhalt von
Gesundheits-Chipkarten, zu den Anlässen ihres Einsatzes und
zum Umfang der Offenlegung der gespeicherten Daten sichergestellt
werden.
Garstka: "Es liegt nahe, daß die jederzeitige Verfügbarkeit von Krankheitsdaten auf Chipkarten bei verschiedensten Stellen, z.B. Arbeitgebern, Versicherungen, Begehrlichkeiten wecken wird. Diese latente Gefahr der Gesundheits-Chipkarte ist nicht zu unterschätzen." Eine Autobahngebührenerfassung ist nur zulässig bei Gewährleistung einer "datenfreien Fahrt" (S. 30). Obwohl die Datenschutzforderungen nach einem anonymen Zahlungsverfahren prinzipiell erfüllbar sind, wurden die Planungen für elektronisch einzurichtende Autobahngebührenerfassungen bei Personenkraftwagen aufgegeben. Persönlichkeitsrechte im Knast (S. 34): In einer Querschnittsprüfung in der Justizvollzugsanstalt Tegel haben wir versucht festzustellen, wie es um den Datenschutz der Strafgefangenen bestellt ist. Zu beanstanden war, daß ein internes Dateienregister - und damit eine Übersicht über alle in der Justizvollzugsanstalt geführten Dateien - fehlt. Dies ist bei der nahezu unübersichtlichen Menge von Datensammlungen der Justizvollzugsanstalt Tegel sehr bedenklich. So haben wir allein bei den 22 geprüften Stellen 117 Sammlungen mit personenbezogenen Daten gefunden. In einer automatisierten Datei werden Daten über die Gefangenen gespeichert. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zu begrüßen, da die Automatisierung die Möglichkeit bietet, den Umfang der Daten zu reduzieren und differenzierte Zugriffsbeschränkungen vorzusehen. Allerdings wird die automatisierte Datei schon seit 1994 geführt, ohne daß eine Anmeldung zum Dateienregister beim Berliner Datenschutzbeauftragten erfolgte und ohne daß die erforderlichen Datensicherungsmaßnahmen installiert wurden. Erhebliche Bedenken bestehen gegen den Inhalt der Gefangenenpersonalakten, die weitreichenden Einsichtsmöglichkeiten in diese Akten, die mangelhafte Kontrolle der Vernichtungsfristen und den Umgang mit den Fotos von Gefangenen. Die Parkraumbewirtschaftung (S. 39) durch Firmen, die den ruhenden Verkehr in bestimmten Anwohnerparkzonen überwachen, ist nicht nur verfassungsrechtlich umstritten und liegt dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vor, sondern weist auch datenschutzrechtliche Probleme bei der Umsetzung auf. Für die von den Firmen genutzten mobilen Datenerfassungsgeräte existieren keine Datensicherungsmaßnahmen. Da bei der Beantragung eines Parkausweises die Antragsteller zunächst aufgefordert wurden, Kopien ihrer Personalausweise und Fahrzeugscheine beizufügen, ist bei der Polizei für die Bewohner der Parkraumbewirtschaftungsbereiche eine bedenkliche Personalausweissammlung entstanden. Die Löschung der nicht erforderlichen Angaben auf den vorhandenen Unterlagen und auch bei künftig eingehenden Anträgen wird vom Polizeipräsidenten abgelehnt. Auch fehlen Regelungen über Löschungsfristen für die Vorgänge insgesamt. Die Aufforderung, Ausnahmegenehmigungen im Auto offen auszulegen, wurde inzwischen teilweise zurückgenommen. Jetzt müssen d Sonstige Dokumente
yz{|}~ " n"m c 95 vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin am 12. September 1996 06. September 96 Neues Datenscheckheft 27. August 96 Widerspruchsrechte gegen Komfortauskunft und CD-ROM-Eintragung der Telekom 23. August 96 Bericht über Datensicherungsmaßnahmen bei dem Einsatz von Chipkarten 16. August 96 Broschüre: Persönlichkeitsschutz im Medienbereich muß gestärkt werden 2. August 1996 Broschüre: Datenschutz bei Handels- und Wirtschaftsauskunfteien 19. Juni 1996 Lauschangriff gibt ein fundamentales Grundrecht auf 20. Mai 1996 Der Berliner Datenschutzbeauftragte fordert nach der Entscheidung des Sächsischen Landesverfassungsgerichtshofs auch Konsequenzen für die Berliner Polizei 15. Mai 1996 Datenschutz bei Mediendiensten und Multimedia soll Verhaltensprofile über die Mediensitzung verhindern 25. März 1996 Dokumentation: Multimedia und Datenschutz 21. März 1996 Jahresbericht 1995 19. März 1996 Datenschutzbeauftragte warnen vor Datenspeicherung auf Vorrat im Telefonnetz |