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23.8.96

Bericht über Datensicherungsmaßnahmen

bei dem Einsatz von Chipkarten

Chipkarten haben Eingang ins tägliche Leben gefunden und gewinnen zunehmend an Bedeutung, zum Beispiel im Gesundheitswesen und für die bargeldlose Bezahlung.

Für den datenschutzgerechten Einsatz von Chipkarten ist eine konsequente Sicherungs-

technologie erforderlich, die einen hinreichenden Schutz der Daten vor Mißbrauch gewährleistet.

Der Arbeitskreis Technik der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat unter der Federführung des Berliner Datenschutzbeauftragten

Anforderungen an die informationstechnische Sicherheit beim Einsatz von Chipkarten

erarbeitet. Der Bericht enthält Empfehlungen zum datenschutzgerechten Einsatz von Chipkarten und formuliert Mindestanforderungen an das Sicherungskonzept.

Der Bericht kann beim Berliner Datenschutzbeauftragten kostenlos abgeholt oder gegen einen frankierten Freiumschlag (DIN A 5, Porto: DM 1,50) angefordert werden.

Er kann auch im Internet unter http://www.datenschutz-berlin.de/to/inhchip.htm abgerufen werden.

Zuletzt geändert:
am 30.01.97

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