26.9.96
Widerspruchsrechte gegen Komfortauskunft und CD-ROM-Eintragung der TelekomAnläßlich zahlreicher Beschwerden und Anfragen weist der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, darauf hin, daß die Beilage zur letzten Telefonrechnung keine Werbebeilage ist, sondern wichtige Hinweise zu Datenschutzrechten enthält: Komfortauskunft Künftig teilt der Auskunftsdienst nicht nur die Telefonnummer, sondern auch andere Eintragungen im Telefonbuch, insbesondere Adresse und Beruf, mit. Wer das nicht wünscht, muß innerhalb von vier Wochen widersprechen. Der Widerspruch kann durch ein formloses Schreiben an die Deutsche Telekom AG, 28161 Bremen 100, erfolgen. CD-ROM Die Eintragungen im Telefonbuch sollen in elektronische Verzeichnisse - CD-ROM oder T-Online - aufgenommen werden. Wer wünscht, daß seine Daten nicht (oder nicht vollständig) aufgenommen werden, muß dem widersprechen. Der Widerspruch kann durch ein formloses Schreiben an die Deutsche Telekom AG, bei der Niederlassung, bei der der Telefonanschluß beantragt wurde (Die Adresse finden sie auf der Telefonrechnung), erfolgen. Garstka kritisiert die stark an eine Werbebeilage erinnernde "Aufklärung" der Telefonkunden über ihre Datenschuzrechte: "Die Information ist kundenunfreundlich. Viele Bürger haben die Beilage zur Telefonrechnung für Werbung gehalten und weggeworfen. Da die Aktion auch noch in der Ferienzeit erfolgte, dürfen Fristversäumnisse nicht zu Lasten der Kunden gehen. Viele Bürger haben die Antwortkarte der Beilage mißverstanden: Sie betrifft nur den Widerspruch gegen die "Komfortauskunft" und nicht die Aufnahme der Daten in elektronische Verzeichnisse. Hiergegen muß gesondert widersprochen werden." Formschreiben gegegn die Aufnahme in die "Komfortauskunft", die Eintragungen auf elektronische Datenträger oder in dem nächsten erscheinenden Telefonbuch können beim Berliner Datenschutzbeauftragten, Pallasstr. 25/26, 10781 Berlin abgeholt oder gegen einen frankierten Freiumschlag (Standardbriefumschlag: DM 0,80) angefordert werden. |
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Zuletzt geändert:
am 13.02.97