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26.April 1999:

Mikrozensus 1999 hat begonnen

Es ist wieder soweit. Das Statistische Landesamt (StaLa) befragt zur Zeit im Rahmen des "Mikrozensus 1999" - wie in jedem Jahr - ein Vielzahl von Berliner BürgerInnen zu ihren Lebensumständen. Viele der BürgerInnen sind beunruhigt und haben u.a. Fragen wie:

  • Bin ich im Rahmen des Mikrozensus auskunftspflichtig?
  • Welche Angaben muß ich machen und welche davon werden gespeichert?
  • Was passiert, falls ich die Auskunft verweigere?
  • Warum wurde ausgerechnet ich und nicht mein Nachbar ausgewählt?
  • Ich werde jetzt schon das vierte Jahr hintereinander befragt, soll das so weitergehen?

Dazu die wichtigsten Antworten in Stichworten, weiterführende Informationen finden sich im Mikrozensusgesetz:

  • Mikrozensus ("Kleine Volkszählung"):
    1%ige Stichprobe, erfolgt jährlich;
    in Berlin werden in 18.000 Haushalte ca. 35.000 Personen befragt;
    es werden mehr Daten als bei der Volkszählung erfaßt;
    es besteht eine Auskunftspflicht nach Mikrozensusgesetz;
    es greift die Ordnungswidrigkeitsbestimmung nach § 23 Bundesstatistikgesetz;
    Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung;
    -> Erinnerung, Mahnung, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Gericht

  • Ablauf: Interviewer kündigt sich ca. 3 Tage vorher an;
    -> Ankündigungskarte, Gesetzestext, Erläuterungen zum Mikrozensus;
    Interviewer erscheint, legitimiert sich durch einen Mikrozensusausweis und erhebt die Daten;
    auf Verlangen muß der Interviewer zusätzlich seinen Personalausweis vorlegen;
    der Betroffener kann - alternativ - auch einen Selbstausfüllbogen verlangen;
    auch Anruf beim StaLa und dann telefonische Datenübermittlung sind möglich;
    Betroffener muß Interviewer nicht in die Wohnung lassen;

  • Auswahl der Betroffenen:
    Basis Westberlin: Volkszählung 1987;
    Ostberlin: Bevölkerungsregister-Statistik aus dem Einwohnerdatenspeicher, Stand: Mitte 1990;
    je 20 x 1% Stichproben wurden gezogen;
    Neubauten werden dazugerechnet;
    Adressen mit weniger als 11 Wohnungen werden komplett befragt;
    danach werden Gebäude geteilt und nur einzelne Wohnungen, die über die vierjährige Berichtsdauer feststehen, bestimmt;
  • Trennungsgebot:
    Erhebungs- und Hilfsmerkmale (Name und Anschrift) werden frühzeitig, d. h. vor der maschinellen Eingabe, getrennt;

  • Auskunftsplicht:
    nicht für alle Daten besteht Auskunftspflicht;
    für Einkommensdaten besteht sie, diese werden jedoch nach Einkommensgruppen erhoben;
  • "Rotierende Stichprobe":
    eine Wohnung ist nur viermal im Mikrozensus;
    jeweils ¼ der alten Stichprobe wird jährlich gegen ¼ einer neuen ausgetauscht;

  Berlin, am
  26.04.1999
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