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26.April 1999:
Mikrozensus 1999 hat begonnen
Es ist wieder soweit. Das Statistische Landesamt (StaLa) befragt zur Zeit im Rahmen des "Mikrozensus 1999" - wie in jedem Jahr - ein Vielzahl von Berliner BürgerInnen zu ihren Lebensumständen. Viele der BürgerInnen sind beunruhigt und haben u.a. Fragen wie:
- Bin ich im Rahmen des Mikrozensus auskunftspflichtig?
- Welche Angaben muß ich machen und welche davon werden gespeichert?
- Was passiert, falls ich die Auskunft verweigere?
- Warum wurde ausgerechnet ich und nicht mein Nachbar ausgewählt?
- Ich werde jetzt schon das vierte Jahr hintereinander befragt, soll das so weitergehen?
Dazu die wichtigsten Antworten in Stichworten, weiterführende Informationen finden sich im Mikrozensusgesetz:
- Mikrozensus ("Kleine Volkszählung"):
1%ige Stichprobe, erfolgt jährlich;
in Berlin werden in 18.000 Haushalte ca. 35.000 Personen befragt;
es werden mehr Daten als bei der Volkszählung erfaßt;
es besteht eine Auskunftspflicht nach Mikrozensusgesetz;
es greift die Ordnungswidrigkeitsbestimmung nach § 23 Bundesstatistikgesetz;
Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung;
-> Erinnerung, Mahnung, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Gericht
- Ablauf:
Interviewer kündigt sich ca. 3 Tage vorher an;
-> Ankündigungskarte, Gesetzestext, Erläuterungen zum Mikrozensus;
Interviewer erscheint, legitimiert sich durch einen Mikrozensusausweis und erhebt die Daten;
auf Verlangen muß der Interviewer zusätzlich seinen Personalausweis vorlegen;
der Betroffener kann - alternativ - auch einen Selbstausfüllbogen verlangen;
auch Anruf beim StaLa und dann telefonische Datenübermittlung sind möglich;
Betroffener muß Interviewer nicht in die Wohnung lassen;
- Auswahl der Betroffenen:
Basis Westberlin: Volkszählung 1987;
Ostberlin: Bevölkerungsregister-Statistik aus dem Einwohnerdatenspeicher, Stand: Mitte 1990;
je 20 x 1% Stichproben wurden gezogen;
Neubauten werden dazugerechnet;
Adressen mit weniger als 11 Wohnungen werden komplett befragt;
danach werden Gebäude geteilt und nur einzelne Wohnungen, die über die vierjährige Berichtsdauer feststehen, bestimmt;
- Trennungsgebot:
Erhebungs- und Hilfsmerkmale (Name und Anschrift) werden frühzeitig, d. h. vor der maschinellen Eingabe, getrennt;
- Auskunftsplicht:
nicht für alle Daten besteht Auskunftspflicht;
für Einkommensdaten besteht sie, diese werden jedoch nach Einkommensgruppen erhoben;
- "Rotierende Stichprobe":
eine Wohnung ist nur viermal im Mikrozensus;
jeweils ¼ der alten Stichprobe wird jährlich gegen ¼ einer neuen ausgetauscht;
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