22.Juli 1999:
Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz vorgelegt
Mit dem 24.Oktober 1998 ist die Frist abgelaufen, innerhalb der die Bundesrepublik verpflichtet gewesen wäre, die Europäische Datenschutzrichtlinie (EU-Richtlinie) in innerdeutsches Recht umzusetzen. Dies ist bisher nicht gelungen.In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium des Inneren nunmehr einen weiteren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Gesetze nebst Begründung vorgelegt. Der Entwurf vom 6. Juli 1999 wurde zur Kenntnisnahme an die Länder und Verbände übersandt. Weiter Informationen hierzu im Angebot des Berliner Datenschutzbeauftragten:
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Berlin, am 22.07.1999 | |