Bonn, 18. Oktober 1996 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob: "Die Deutsche Post beachtet mit der Wurfsendung, mit der Anschriften erbeten werden, ihre eigenen Rechtsvorschriften nicht ! Mit dieser Wurfsendung sollen alle Haushalte per Antwortkarte Angaben zur Anschrift sowie allen Haushaltsmitgliedern machen. Damit möchte die Deutsche Post die Menge der fehlerhaft zugestellten Sendungen verringern. Bei dieser Aktion beachtet sie das für sie geltende Recht nicht. Die Deutsche Post darf zwar für Zwecke des Postdienstes Daten erheben, aber nur mit Einwilligung der Betroffenen. Und das heißt, daß jeder einzelne informiert wird, wofür seine Daten erfragt werden und was mit ihnen gemacht werden soll. Auch jeder einzelne - nicht nur der Haushaltsvorstand - muß seine Zustimmung mit Unterschrift bestätigen. Diesen Anforderungen entspricht die Karte der Deutschen Post nicht, auch nicht der in der Karte angesprochene einfache Widerspruch. Niemandem entstehen Nachteile, der die Karte nicht absendet. Denjenigen, die die Karte absenden oder schon abgesandt haben, sollte klar sein, daß die Anschriften Tür und Tor für Werbung und Direktmarketing öffnen. Ich bedaure, daß sich die Deutsche Post vor dieser Aktion nicht mit mir in Verbindung gesetzt hat. Was umso unverständlicher ist nach den Erfahrungen, die die Telekom gerade mit einer Kundenaktion gemacht hat. Ich werde bei der Generaldirektion der Deutschen Post AG darauf hinwirken, daß die Aktion auf rechtlich einwandfreien Fuß gestellt wird." |
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Zuletzt geändert:
am 13.02.97