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G10 verfassungswidrig ?


In diesem Vortrag ging es um das Gesetz zur Einschraenkung des Grundgesetz-
Artikels 10. Ferner wurde darber berichtet, da das G10 in mehreren Teilen
gesetzeswidrig ist.

Zum G10 laesst sich zuerst einmahl die Geschichte erwaehnen:

1963: Die Bundesregierung setzt einen Untersuchungsausschuss ein, mit
der Aufgabe die Grundlagen fuer eine Telematische Ueberwachung zu schaffen.

1974: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf (G10) vor und
aendert gleichzeitig den Artikel 5 des Grund Gesetzes (GG). Diese
Gesetze und Gesetzesentwuerfe werden heftig von Datenschutz-Vereinen
und anderen Organisationen kritisiert.

1978: Das G10 wird zum erstenmal geaendert. Es werden die Strafandrohungen
in den Gesetzestext aufgenommen.

1980: Die Aenderungen und das G10 wurden von den Verfassungsrichtern
mit einer 3:2 Mehrheit gebilligt (Wie denkbar knapp !)

1989: Aenderungen zum G10 werden in den Bundestag eingebracht und
ohne grosse Verzoegerung genehmigt.

Doch was ist eigentlich Verfassungswiedrig am G10?
Zunaechst einmal beschneidet das G10 den Artikel 5 des GG, in welchem das
Recht auf FREIE, UNEINGESCHRAENKTE Kommunikation und Meinungaeusserung
gewaehrt wird.
Dieses wird im G10 jedoch nicht genannt. Jede Bundesregierung wird sich
jedoch schwer tun, das Recht auf uneingeschraenkte (soweit keine
anderen Interessen und Rechte verletzt werden) Kommunikation und eine
freie Meinungsaeusserung zu beschneiden. Dann sind noch einige andere
verfassungswiedrige Elemente in diesem Gesetz, die aber erstmal nicht
wichtig sind.

Was hat die juengste Aenderung (von 89) fuer eine Auswirkung auf die Mailboxen?
Ab 1.Jannuar 1990 sind alle Mailboxen anmeldepflichtig (Postkarte
mit Namen und Telefonnummer reicht!). Was bringt das der Post? Zunaechst
einmal gar nichts. Aber durch die Aenderungen im G10 sind Mailboxen
jetzt fuer den BND (BundesNachrichtenDienst) oder den Verfassungsschutz
zugaenglich. Der Verfassungsschutz kann also von einem SysOp verlangen,
ihm die Ueberwachung der Box zu ermoeglichen. Das treibt den SysOp in
eine schwierige Situation. Er darf dem betreffendem User nicht mitteilen,
dass der Verfassungsschutz in der Mailbox und in seinen eigenen Brettern
stoebert.
Eine heisse Diskussion wurde darueber gefuehrt, was der SysOp zu tun hat,
um dem Verfassungsschutz oder dem BND Zugang zu dem System zu verschaffen.
Der Betreiber muss nur das tun, was in seiner Macht steht (logisch).
Ist es z.B. nicht moeglich, Nachrichten aus dem System umzuleiten, oder
abzufangen, muss man dem Verfassungsschutz nur Zugang zu dem System
verschaffen, da er notfalls am Bildschirm mitlesen kann.

Doch wie schuetzt man sich vor Abhoerung und Aufzeichnung durch den BND oder
den Verfassungsschutz? Das war das heisseste Thema dieser Diskusion.
Es wurden verschiedene Moeglichkeiten genannt. Ein Abhoeren laesst sich
jedoch ziemlich simpel vermeiden: Man nimmt einfach ein HST Modem
oder ein Trailblazer und man kann die ganze uebertragung nicht mehr
Abhoeren. Es ist auch moeglich, Protokolle ueber Handshakes laufen zu lassen,
die man dann auch (fast) nicht mehr abhoeren kann. Sieht man von der
Abhoermoeglichkeit einmal ab, stehen einem noch genuegend Mittel zur
Verfuegung, sich vor Lesen der eigenen Mails von unautorisierten Dritten zu
schuetzen.
Man kann z.B. seine Texte DES-crypten, d.h. die Texte mit einem Passwort
verschluesseln. Diese Dateien kann man dann nur noch mit Hilfe des Passworts
lesen. Selbst der noch so gut ausgeruestete Geheimdienst kann so einen Code
nicht in vertretbarer Zeit knacken.
(Anm. der Redaktion: Es waere also wuenschenswert, wenn sowas in Points
automatisiert werden wuerde, da sonst keiner das macht (Aufwand!)).

BEPPO

Die FS Jura hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet. Diese liegt auf Papier
beim CCC in Hamburg vor.
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