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G10 verfassungswidrig ?
In diesem Vortrag ging es um das Gesetz zur Einschraenkung des Grundgesetz- Artikels 10. Ferner wurde darber berichtet, da das G10 in mehreren Teilen gesetzeswidrig ist. Zum G10 laesst sich zuerst einmahl die Geschichte erwaehnen: 1963: Die Bundesregierung setzt einen Untersuchungsausschuss ein, mit der Aufgabe die Grundlagen fuer eine Telematische Ueberwachung zu schaffen. 1974: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf (G10) vor und aendert gleichzeitig den Artikel 5 des Grund Gesetzes (GG). Diese Gesetze und Gesetzesentwuerfe werden heftig von Datenschutz-Vereinen und anderen Organisationen kritisiert. 1978: Das G10 wird zum erstenmal geaendert. Es werden die Strafandrohungen in den Gesetzestext aufgenommen. 1980: Die Aenderungen und das G10 wurden von den Verfassungsrichtern mit einer 3:2 Mehrheit gebilligt (Wie denkbar knapp !) 1989: Aenderungen zum G10 werden in den Bundestag eingebracht und ohne grosse Verzoegerung genehmigt. Doch was ist eigentlich Verfassungswiedrig am G10? Zunaechst einmal beschneidet das G10 den Artikel 5 des GG, in welchem das Recht auf FREIE, UNEINGESCHRAENKTE Kommunikation und Meinungaeusserung gewaehrt wird. Dieses wird im G10 jedoch nicht genannt. Jede Bundesregierung wird sich jedoch schwer tun, das Recht auf uneingeschraenkte (soweit keine anderen Interessen und Rechte verletzt werden) Kommunikation und eine freie Meinungsaeusserung zu beschneiden. Dann sind noch einige andere verfassungswiedrige Elemente in diesem Gesetz, die aber erstmal nicht wichtig sind. Was hat die juengste Aenderung (von 89) fuer eine Auswirkung auf die Mailboxen? Ab 1.Jannuar 1990 sind alle Mailboxen anmeldepflichtig (Postkarte mit Namen und Telefonnummer reicht!). Was bringt das der Post? Zunaechst einmal gar nichts. Aber durch die Aenderungen im G10 sind Mailboxen jetzt fuer den BND (BundesNachrichtenDienst) oder den Verfassungsschutz zugaenglich. Der Verfassungsschutz kann also von einem SysOp verlangen, ihm die Ueberwachung der Box zu ermoeglichen. Das treibt den SysOp in eine schwierige Situation. Er darf dem betreffendem User nicht mitteilen, dass der Verfassungsschutz in der Mailbox und in seinen eigenen Brettern stoebert. Eine heisse Diskussion wurde darueber gefuehrt, was der SysOp zu tun hat, um dem Verfassungsschutz oder dem BND Zugang zu dem System zu verschaffen. Der Betreiber muss nur das tun, was in seiner Macht steht (logisch). Ist es z.B. nicht moeglich, Nachrichten aus dem System umzuleiten, oder abzufangen, muss man dem Verfassungsschutz nur Zugang zu dem System verschaffen, da er notfalls am Bildschirm mitlesen kann. Doch wie schuetzt man sich vor Abhoerung und Aufzeichnung durch den BND oder den Verfassungsschutz? Das war das heisseste Thema dieser Diskusion. Es wurden verschiedene Moeglichkeiten genannt. Ein Abhoeren laesst sich jedoch ziemlich simpel vermeiden: Man nimmt einfach ein HST Modem oder ein Trailblazer und man kann die ganze uebertragung nicht mehr Abhoeren. Es ist auch moeglich, Protokolle ueber Handshakes laufen zu lassen, die man dann auch (fast) nicht mehr abhoeren kann. Sieht man von der Abhoermoeglichkeit einmal ab, stehen einem noch genuegend Mittel zur Verfuegung, sich vor Lesen der eigenen Mails von unautorisierten Dritten zu schuetzen. Man kann z.B. seine Texte DES-crypten, d.h. die Texte mit einem Passwort verschluesseln. Diese Dateien kann man dann nur noch mit Hilfe des Passworts lesen. Selbst der noch so gut ausgeruestete Geheimdienst kann so einen Code nicht in vertretbarer Zeit knacken. (Anm. der Redaktion: Es waere also wuenschenswert, wenn sowas in Points automatisiert werden wuerde, da sonst keiner das macht (Aufwand!)). BEPPO Die FS Jura hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet. Diese liegt auf Papier beim CCC in Hamburg vor. ------------------------------------------------------------------------------ |
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