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DDR-Koalitionsvereinbarung zum Thema Bildung und Wissenschaft


 Wie geht es mit den Universitaeten und der Forschung in der DDR
 weiter. Mal sehen, was die Politik plant ...
 
 Wissenschaftspolitik:
 Zunaechst wird die Ausarbeitung eines Hochschulrahmengesetztes,
 das die besondere Situation in der DDR und die dadurch notwendige
 Angleichung beruecksichtigt, empfohlen. Dadurch sollen Hochschul-
 autonomie, Hochschuldemokratie und die Freiheit der Wissenschaft
 eingeleitet und gewaehrleistet werden. Bis zur Verwaltungsreform
 (Laenderregierungen) gilt nur das Hochschulrahmengesetz, danach
 wird es durch Hochschulgesetze der Laender ergaenzt. Es ist ein
 rechtsstaatliches Verfahren zu finden, das einen personellen
 Neuanfang in Lehre und Forschung sowie den Prozess der Demokrati-
 sierung ermoeglicht.
 
 Zugang zu den Hochschulen und den Universitaeten:
 Ein freier Zugang zu den akademischen Lehrstaetten ist zu
 gewaehren. Fuer einige Fachrichtungen ist ein Numerus Clausus aus
 Kapazitaetsgruenden unvermeidbar. ueber die Eignungs-und
 Aufnahmepruefungen entscheiden die Hochschulen und Universitae-
 ten. Der freie Zugang zu den Hochschulen und Universitaeten
 bedarf einer materiellen Absicherung durch eine Stipendienrege-
 lung, die leistungsbezogen und sozial differenziert sein soll.
 Eine Angleichung der Stipendien an die Lebenshaltungskosten
 sollte gesichert werden. Ein ausbildungsfoerderndes Darlehen ist
 zu ermoeglichen.
 
 Finanzierung der Forschung:
 Die Freiheit der Forschung an Hochschulen, Universitaeten und der
 Akademien verlangt, dass die Grundlagenforschung aus dem
 Staatshaushalt finanziert wird. Fuer projektgebundene Forschungs-
 vorhaben koennen Mittel aus dem Staatshaushalt zur Finanzierung
 beantragt werden. Die Entscheidung ueber die Finanzierung beruht
 auf Gutachten eines Expertengremiums. Auftragsgebundene Forschung
 wird durch die Auftraggeber finanziert.
 
 Strukturfragen:

 Ministerium fuer Wissenschaft und Bildung
 Zuordnung:
 - Allgemeinbildung
 - Berufsbildung
 - Fachschulbildung
 - Hochschulbildung einschliesslich Forschung

 Ministerium fuer Forschung und Technologie
 Zuordnung:
 - Forschungsstrategie
 - Forschungsfoerderung
 
 Bildungspolitische Uebereinkunft:

 Grundsaetzliches:
 Der Staat hat dafuer Sorge zu tragen, dass die Eltern die
 Moeglichkeit haben, ihre Kinder auf eine oeffentliche Schule zu
 schicken. Privatschulen, konfessionelle Schulen und Schulen in
 freier Traegerschaft sind bezueglich der Zuteilung staatlicher
 Mittel und der Anerkennung der Abschluesse gleichberechtigt. Bei
 allen Zulassungen einschliesslich Hochschulen sind Jungen und
 Maedchen voellig gleichberechtigt zu behandeln. An der zehnjaehr-
 igen Schulpflicht ist grundsaetzlich festzuhalten. Jedes Kind
 soll bei entsprechender Begabung eine weiterfuehrende Schule
 bzw. Ausbildungsstufe besuchen koennen. Die Aufnahmekriterien
 sollen ausschliesslich leistungsorientiert sein. Die Zulassung
 zu den Schulen darf nicht von den finanziellen Moeglichkeiten der
 Eltern abhaengig sein.
 Behinderte Kinder sollen weitgehend in das normale Schulsystem
 integriert werden. Wo dies auf Grund des Grades der Behinderung
 nicht moeglich ist, sollen sie in Spezialschulen besonders
 gefoerdert werden.
 Es sind Rechtsvorschriften zu schaffen, die die Schul-und
 Hochschulverfassung, die Berufs-und Weiterbildung sowie die
 Lehrerausbildung regeln.
 
 Lehrinhalte:
 Die bisherige Stoffuelle soll zugunsten kreativen Lernens
 verringert werden. Die Schueler sollen lernen, Kritikfaehigkeit
 und Kreativitaet zu entwickeln. Wir gehen aus von der Gleichwer-
 tigkeit der verschiedenen Faecher. Das verlangt eine Ausgewogen-
 heit von musisch-aesthetischer, ethischer, oekologischer usw.
 Bildung einerseits und naturwissenschaftlich-polytechnischer
 Bildung andererseits. Dabei legen wir besonderen Wert auf
 - Durchsetzung des Prinzips der weltanschaulichen Bekenntnisneu-
 tralitaet der oeffentlichen Schule
 - Vermittlung von Kenntnissen ueber Weltreligionen, philoso-
 phische Anschauungen und ueber Grundprinzipien, Institutionen und
 Praxis von Demokratie
 
 Strukturen:
 Die Pluralitaet der Schule soll sich ausdruecken in dem Nebenein-
 ander der integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe,
 gegliederter Schule und Schulen freier Traegerschaften. Berufs-
 ausbildung mit Abitur und Volkshochschulbildung sollen erhalten
 bleiben. Die Etablierung eines bestimmten Schultyps wird von der
 Entscheidung der Buerger, insbesondere der Eltern, bestimmt.
 Die wechselseitige Durchlaessigkeit der Schultypen ist zu
 sichern. Niedrige Klassefrequenzen sind zu erhalten bzw.
 anzustreben. Entsprechend dem Bedarf - bei gleichzeitiger
 Aufwertung von Eltern und Familienerziehung - sollen Ganztags-
 schulen, Schulspeisung, Horte, Kindergaerten, Krippen, Ferienge-
 staltung und Freizeiteinrichtungen fuer Schueler erhalten und
 ausgebaut werden. Staatliche konfessionelle und private Einrich-
 tungen der Kinder-und Schuelerbetreuung existieren gleichberech-
 tigt.
 Freie Berufswahl ist ein Grundrecht. Staat und Wirtschaft tragen
 gemeinsam Verantwortung fuer die berufliche Bildung. Naeheres
 muss durch ein Rahmengesetz fuer berufliche Bildung geregelt
 werden.
 Das Bildungswesen muss neue Formen und Programme fuer berufliche
 Umschulung und Weiterbildung entwickeln und anbieten.
 
 Demokratisierung:
 Es ist eine demokratische Schulverfassung einzurichten (mit
 Festlegung der Rechte der Lehrer, Eltern und Schueler). Die seit
 Oktober 1989 eingestellten Lehrer und Erzieher, die hauptamtliche
 Mitarbeiter des MfS gewesen sind, sollen auf ihre fachliche
 Qualifikation ueberprueft und gegebenenfalls aus dem Schuldienst
 wieder entlassen werden. Dafuer erforderliche gesetzliche
 Regelungen sind dringlichst zu erlassen. (...)

Mitteilung aus dem Verteiler Wissenschaftsjournalisten (Pressebuero Eurokom)

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