Die elektronische Auskunft auf CD-Rom und die damit verbundenen Datenschutz- und urheberrechtlichen Fragen.
Der erste Anbieter eines bundesweiten Telefonbuches auf CD-Rom war die deutsche Telekom, besser gesagt, ihr gewinnträchtiges Töchterchen, die Deutsche Postreklame. Bei dieser CD-Rom war es nur möglich, nach der Eingabe der Anschrift die Telefonnummer angezeigt zu bekommen, und nicht etwa umgkehrt mit Hilfe einer Telefonnummer Name und Anschrift zu erfahren. Die Daten liegen auf dieser CD-Rom nur in verschlüsselter Form vor, um das Suchen nach anderen Kriterien - angeblich aus Datenschutzgründen - zu unterbinden.
Nun dachte sich ein privates Unternehmen, es wäre doch eine nette zusätzliche Einnahmequelle, wenn man es interessierten Kunden ermöglichen würde, nur anhand einer Telefonnummer den dazugehörigen Namen und die Anschrift herrauszufinden. Also wurde die CD-Rom der Telekom gekauft und die Daten auf umständliche Weise extrahiert, etwas aufbereitet und auf einer anderen CD wieder herausgegeben. Diese Version erlaubte es, nur durch die Eingabe der Telefonnummer alle Anschlußdaten herauszufinden. Durch die Aktion wurde die Telekom auf den Plan gerufen, die darin eine Wettbewerbsschädigung sah und prompt eine einstweilige Verfügung erwirkte.
Als nächstes kam der Schweizer Verlag Tele Info auf die Idee, einen ähnlichen Dienst auf CD-Rom anzubieten. Der Verlag stellte es weitaus geschickter an und besorgte sich die benötigten Daten mittels eines Texterkennungsprogramms (OCR) und eines Scanners, mit dem alle Telefonbücher bearbeitet wurden. Dieser große Aufwand erklärt auch den relativ hohen Preis der CDs, der mit 400 DM etwa viermal so hoch ist wie bei den deutschen Anbietern und zudem noch weitaus unaktueller.
Warum die Telekom diesen Service nicht selbst anbietet, wird mit der möglichen Verletzung von Datenschutzrichtlinien begründet. Dieses Argument ist allerdings nur ein Vorwand. Der Service könnte ohne weiteres durch die Telekom angeboten werden, wird er aber nicht, da sich ein solches Projekt - würde man es z.B. in das Angebot der Auskunft aufnehmen - finanziell nicht rechnet.
Stefan Pernar <s.pernar@link-goe.central.de>